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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.04.2025

 

1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Tech Connect GmbH, General-Guisan-Strasse 8, 6300 Zug, Schweiz (nachfolgend "Tech Connect") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde") über die Nutzung der Webseite www.tech-connect.ch (nachfolgend "Webseite") sowie für alle über die Webseite angebahnten und nachfolgend abgeschlossenen Verträge über Lieferungen und Leistungen von Tech Connect.

 

1.2 Diese AGB richten sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne des Gesetzes, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (B2B). Tech Connect schliesst keine Verträge mit Verbrauchern. Mit der Anfrage oder der Annahme eines Angebots bestätigt der Kunde seine Unternehmereigenschaft.

 

1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Tech Connect stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann ausschliesslich, wenn Tech Connect in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.

 

2. Angebotsanfrage und Vertragsschluss

 

2.1 Die Darstellung der Produkte auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot von Tech Connect dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden (invitatio ad offerendum), seinerseits eine Anfrage zur Abgabe eines individuellen Angebots (Quote Request) an Tech Connect zu richten.

 

2.2 Der Kunde kann über die Webseite Produkte auswählen und mittels des bereitgestellten Formulars oder anderer Kontaktwege eine unverbindliche Anfrage zur Erstellung eines Angebots an Tech Connect übermitteln.

 

2.3 Auf Basis der Anfrage des Kunden erstellt Tech Connect ein individuelles, schriftliches (z.B. per E-Mail), auf die spezifischen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenes, verbindliches Angebot und übermittelt dieses dem Kunden. Dieses Angebot enthält insbesondere die Spezifikationen der Produkte, Mengen, Preise, Lieferzeiten, Versandkosten und Zahlungsbedingungen.

 

2.4 Der Vertrag zwischen Tech Connect und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde das von Tech Connect übermittelte Angebot innerhalb der darin genannten Annahmefrist und ohne Änderungen schriftlich (z.B. per E-Mail oder durch unterzeichnete Rücksendung) annimmt.

 

3. Leistungen und Produkte

 

3.1 Tech Connect vertreibt als spezialisierter Distributor Faseroptiklösungen und zugehörige Produkte, insbesondere für Rechenzentren, Telekommunikation und industrielle Automation. Der genaue Umfang und die Beschaffenheit der geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich ausschliesslich aus dem gemäss Ziffer 2.4 angenommenen Angebot und etwaigen zugehörigen Spezifikationen.

 

3.2 Angaben in Katalogen, auf der Webseite oder in sonstigen Werbematerialien sind nur Richtwerte und stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche im Angebot bezeichnet werden.

 

3.3 Tech Connect ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte (Subunternehmer) beizuziehen.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

 

4.1 Massgeblich sind die Preise, die im individuellen, vom Kunden angenommenen Angebot von Tech Connect gemäss Ziffer 2.4 genannt sind.

 

4.2 Sofern nicht anders im Angebot angegeben, verstehen sich alle Preise netto in Schweizer Franken (CHF) oder der im Angebot angegebenen Währung, ab Werk (EXW gemäss Incoterms® 2020, Sitz Tech Connect), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern anwendbar), Kosten für Verpackung, Versand, Versicherung, Zöllen, Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben.

 

4.3 Sofern im Angebot keine abweichenden Zahlungsbedingungen festgelegt sind, sind Rechnungen von Tech Connect innerhalb von 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Massgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Betrages auf dem Konto von Tech Connect.

 

4.4 Bei Zahlungsverzug ist Tech Connect ohne weitere Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 5% p.a. gemäss Art. 104 OR) sowie Ersatz für Mahnkosten und weiteren Verzugsschaden geltend zu machen. Die Verpflichtung zur Lieferung kann bis zur vollständigen Zahlung ausgesetzt werden.

 

4.5 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Tech Connect unbestritten oder schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

5. Lieferung, Gefahrübergang und Lieferfristen

 

5.1 Lieferbedingungen (insbesondere Incoterms®) und Lieferfristen werden im individuellen Angebot gemäss Ziffer 2.4 festgelegt. Angegebene Lieferfristen sind Zirka-Angaben und beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch Annahme des Angebots, jedoch nicht vor Klärung aller technischen Details und Beibringung etwaiger vom Kunden zu beschaffender Unterlagen oder Genehmigungen.

 

5.2 Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk (EXW Incoterms® 2020, Sitz Tech Connect). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt (Spediteur, Frachtführer etc.) auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn Tech Connect ausnahmsweise die Transportkosten trägt oder Teillieferungen erfolgen. Wünscht der Kunde eine Transportversicherung, hat er dies Tech Connect rechtzeitig mitzuteilen; die Kosten hierfür trägt der Kunde.

 

5.3 Tech Connect ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

5.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten (z.B. unterlassene Abholung bei EXW), ist Tech Connect berechtigt, den ihr entstehenden Schaden, einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten), ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte von Tech Connect bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall zum Zeitpunkt des Annahmeverzugs auf den Kunden über.

 

5.5 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Massnahmen, Pandemien) oder anderer von Tech Connect nicht zu vertretender Ereignisse verlängern die Lieferfristen angemessen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von Tech Connect aus dem jeweiligen Vertrag und einer laufenden Geschäftsverbindung (gesicherte Forderungen) Eigentum von Tech Connect (Vorbehaltsware).

 

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

 

6.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräussern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschliesslich Mehrwertsteuer) an Tech Connect ab, die ihm aus der Weiterveräusserung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Tech Connect nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Tech Connect, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Tech Connect wird die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

 

6.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (z.B. Pfändungen) hat der Kunde auf das Eigentum von Tech Connect hinzuweisen und Tech Connect unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Tech Connect ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.

 

6.5 Tech Connect ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im schweizerischen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Massnahmen mitzuwirken, die zum Schutz des Eigentums von Tech Connect erforderlich sind.

 

7. Pflichten des Kunden

 

7.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Webseite und bei Anfragen wahrheitsgemässe, genaue und vollständige Angaben zu machen.

 

7.2 Der Kunde ist für die Prüfung der Eignung der bestellten Produkte für die von ihm beabsichtigten Zwecke selbst verantwortlich. Tech Connect übernimmt keine Beratungspflicht hinsichtlich der spezifischen Anwendung beim Kunden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

7.3 Eine missbräuchliche Nutzung der Webseite oder der übermittelten Angebote ist untersagt.

 

8. Gewährleistung (Sachmängelhaftung)

 

8.1 Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäss Art. 201 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) unverzüglich nachgekommen ist. Offene Mängel sind Tech Connect unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 (sieben) Werktagen nach Empfang der Ware, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 (sieben) Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt.

 

8.2 Liegt ein rechtzeitig gerügter Mangel vor, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war, leistet Tech Connect nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache). Tech Connect ist berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismässigen Kosten möglich ist.

 

8.3 Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) fehl, ist sie für den Kunden unzumutbar oder verweigert Tech Connect sie, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandelung) bezüglich der mangelhaften Ware verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Wandelungsrecht zu.

 

8.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine längere Frist vorschreiben oder etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, 1 (ein) Jahr ab Ablieferung der Ware beim Kunden (Gefahrübergang). Diese Frist gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigem Verschweigen eines Mangels durch Tech Connect sowie bei Ansprüchen aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

8.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf: natürlichen Verschleiss, unsachgemässe Installation, Inbetriebnahme, Behandlung, Nutzung, Wartung oder Lagerung durch den Kunden oder Dritte, eigenmächtige Reparaturversuche oder Veränderungen an der Ware, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Zubehörteile, äussere Einflüsse (z.B. Feuchtigkeit, Hitze, Chemikalien, höhere Gewalt).

 

9. Haftung

 

9.1 Tech Connect haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Tech Connect oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

9.2 Für sonstige Schäden haftet Tech Connect nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Tech Connect, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

9.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf) ist die Haftung von Tech Connect auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

9.4 Im Übrigen ist die Haftung von Tech Connect – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust oder Schäden aus Betriebsunterbrechung.

 

9.5 Die Haftungsbeschränkungen gemäss Ziffer 9.2 bis 9.4 gelten nicht, soweit Tech Connect einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Die zwingende Haftung nach dem schweizerischen Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.

 

9.6 Tech Connect übernimmt keine Haftung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite sowie für technische oder elektronische Fehler während einer Angebotsanfrage oder der Webseitennutzung.

 

10. Geistiges Eigentum

 

Alle Rechte an der Webseite und ihren Inhalten, insbesondere an Texten, Bildern, Grafiken, Logos, Marken und Software, liegen bei Tech Connect oder ihren Lizenzgebern und sind durch Urheber-, Marken- und andere Schutzrechte geschützt. Jegliche Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung dieser Inhalte ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Tech Connect ist untersagt.

 

11. Datenschutz

 

Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit der Nutzung der Webseite und der Abwicklung von Verträgen unterliegt der separaten Datenschutzerklärung von Tech Connect, die auf der Webseite unter Datenschutzerklärung abrufbar ist.

 

12. Schlussbestimmungen

 

12.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollten diese AGB eine Lücke enthalten, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung bzw. dem mutmasslichen Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

12.3 Es gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, Wiener Kaufrecht).

 

12.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Vertragsverhältnis zwischen Tech Connect und dem Kunden ist der Sitz der Tech Connect GmbH in Zug, Schweiz. Tech Connect ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder jedem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.

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